Straftatbestaende zur Bekaempfung krimineller Vereinigungen in Deutschland und Spanien sowie Maßnahmen auf europaeischer Ebene
Kaum eine andere Strafnorm hat das sogenannte politische Strafrecht mehr gepragt und wurde aufgrund kriminalpolitischer Entscheidungen dem "Zeitgeist" mehr angepasst als 129 StGB. In direktem Vergleich hierzu steht art. 515 des Codigo Penal. Kriminelle und terroristische Vereinigungen gelten jeher als Bedrohung der Gesellschaft in Deutschland gleichermassen wie in Spanien. Diese Arbeit widmet sich der Untersuchung dieses Phanomens in beiden Rechtsordnungen sowie dessen Bekampfung durch Massnahmen auf europaischer Ebene. Welche Voraussetzungen mussen erfullt sein, und reichen die vorhandenen Tatbestande auch zur Bekampfung der organisierten Kriminalitat aus? Anhand der historischen Darstellung der Tatbestande, deren Gegenuberstellung sowie der jeweiligen Rechtsprechung sollen Antworten gefunden werden.
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