Auf einen authentischen Fall gestützt untersucht Georg Werner, wie sich die Rechte des Spenders an seinen Körpersubstanzen auf ein bereits erteiltes (oder noch zu erteilendes) Patent auswirken, wenn die dem Patent zugrundeliegende Erfindung maßgeblich auf Körpersubstanzen des Spenders beruht. Um die Rechte des Spenders mit denen des Erfinders abzuwägen und in Einklang zu bringen, untersucht der Autor zunächst die Rechte des Spenders an seinen Körpersubstanzen oder genetischen Informationen und dann die Rechte des Erfinders hinsichtlich des Patents. Anschließend stellt Georg Werner diese Rechte einander gegenüber und analysiert die rechtlichen Folgen für das angemeldete oder bereits erteilte Patent. Dabei sind zwei Situationen zu unterscheiden, in denen die Rechte miteinander kollidieren können: Das ist zum einen der Fall, wenn die Körpersubstanzen dem Spender rechtswidrig entnommen wurden. Georg Werner kommt zu dem Ergebnis, dass trotz der gegebenen Verletzung höchstpersönlicher Rechte des Spenders keine hinreichende gesetzliche Grundlage besteht, um die Patentierung zu versagen. Allerdings sieht er den Gesetzgeber in der Pflicht, eine entsprechende Regelung zu treffen. Im zweiten Fall werden die Körpersubstanzen oder genetischen Informationen des Spenders ohne dessen Zustimmung verwertet. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass diese lediglich dann geschützt sind, wenn sie individuell sind. In diesem Fall führt deren widerrechtliche Verwertung aber auch zur Nichtigkeit des Patents.