Die Verbindung von Haupt- und Hilfsantrag im Zivilprozeß
Die methodisch an einer fallgruppenweisen Analyse orientierte Arbeit befasst sich mit der gesetzlich nicht geregelten Verbindung von Haupt- und Hilfsantragen (u.a. Eventualaufrechnung, Hilfswiderklage und hilfsweise Klageanderung) und eroertert hierbei - fur jeden Instanzenzug gesondert - neben Zulassigkeitsproblemen insbesondere auch die fur den Praktiker bedeutsamen Fragen der Rechtshangigkeit, der Auslegung, der richterlichen Hinweis- und Aufklarungspflicht und der Gebuhrenstreitwertbemessung bei Eventualantragen.
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