Auslegung Und Form Testamentarischer Verfuegungen - Die Verwirklichung Des Erblasserwillens
Anders als bei Rechtsgeschaften inter vivos beherrscht der Grundsatz der Formbedurftigkeit das Rechtgebiet der Verfugungen von Todes wegen.
Und gerade hier wirkt sich ein Formfehler besonders tragisch aus: eine gesetzliche Heilungsmoglichkeit ist nicht vorgesehen, eine formgerechte Neuvornahme meist nicht moglich, weil der Formfehler in der Regel erst nach dem Tode des Erblassers - und damit zu spat - entdeckt wird.
Gerade weil das BGB aber dem Erblasser die Moglichkeit gegeben hat, privatautonom die Rechtsverhaltnisse fur die Zeit nach seinem Tod zu gestalten, kommt der Auslegung testamentarischer Verfugungen, sowohl hinsichtlich der formellen Anforderungen als auch den Inhalt betreffend, eine Bedeutung von ganz anderer Dimension als bei Rechtsgeschaften unter Lebenden zu."