Ehescheidungen Mit Grenzueberschreitendem Bezug - Von Divergierenden Nationalen Scheidungsvoraussetzungen Zu Einem Einheitlichen
Mit der Mobilitat der Menschen in der EU steigt die Zahl der Eheschliessungen mit grenzuberschreitendem Bezug und damit auch die der Ehescheidungen. Trotz der geltenden "Brussel IIa-VO" bestehen aufgrund abweichender nationaler Scheidungsrechte erhebliche Probleme. Diese verdeutlicht die Arbeit anhand einer rechtsvergleichenden Analyse der Sach- und Kollisionsnormen einiger Mitgliedstaaten sowie deren Zusammenspiel mit der "Brussel IIa-VO". Eine Harmonisierung des Scheidungsrechts erscheint daher unumganglich. Bereits vorgebrachte Loesungsvorschlage, insbesondere auch "ROM III" und das Modell "Europaische Ehe", vermoegen die Probleme nicht vollends zu loesen. Damit war die Ausarbeitung einer voellig neuen Loesung vonnoeten: Ein einheitliches materielles europaisches Ehescheidungsrecht.