Diese Arbeit soll den Forschungsstand hinsichtlich des Fiskals am Reichskammergericht weiterfuhren. Bei ihrer Erstellung wurden unter anderem Akten einzelner Reichskammergerichtsprozesse und auch die Darstellungen von Harpprecht uber das Reichskammergericht ausgewertet. Ein besonderes Augenmerk legt die Arbeit auf das 16. Jahrhundert, da vor allem in dessen erster Halfte das Amt des Fiskals grundlegende Veranderungen erfuhr. Der Fiskal wandelte sich von einer Person, die ausschliesslich dem Kaiser unterstand und vor dem Reichskammergericht dessen Interessen zu vertreten und durchzusetzen hatte, zu einem, zwar in mancherlei Hinsicht privilegierten, aber doch fest in den Gerichtsbetrieb eingegliederten Angehoerigen des Reichskammergerichts. Anhand einzelner RKG-Prozesse wird dargestellt, welch weites Aufgabenfeld der Fiskal zu bewaltigen hatte. Ferner wird die prozessuale Stellung des Fiskals am Reichskammergericht beschrieben. Es wird der Frage nachgegangen, welche Vorrechte der Fiskal zeitweise genoss und wie man Eigenmachtigkeit und Fremdeinfluss auf den Fiskal zu unterbinden suchte.