Tatbestandsmerkmale Des Gesellschaftsvertrages Im 19. Jahrhundert
Die Anwendung des Gesellschaftsrechts der 705 ff BGB wird zur Zeit besonders bei der Frage der Einordnung der sogenannten nichtehelichen Lebensgemeinschaften diskutiert. Dabei taucht immer wieder die Frage nach den Voraussetzungen des - erforderlichen - Gesellschaftsvertrages auf. Aus dem geschichtlichen Zusammenhang und der Entstehungsgeschichte der 705 ff BGB zeigt sich, dass die zunachst strengen Anforderungen immer geringer geworden sind. Dabei hat sich weitgehend das romische Recht in seiner Pragung im 19. Jahrhundert durchgesetzt. Im Ergebnis braucht grundsatzlich nur eine - konkludente - Einigung uber den Gesellschaftszweck vorzuliegen, um eine Gesellschaft nach 705 ff BGB zu bejahen."