Der Flachentarifvertrag wurde in der Vergangenheit haufig gezielt durch so genannte betriebliche Bundnisse fur Arbeit unterlaufen. Effektiver gerichtlicher Rechtsschutz war fur die tarifschliessenden Gewerkschaften lange Zeit nicht zu erreichen. Das Anliegen dieser Arbeit ist es, bestehende Rechtsschutzmoeglichkeiten fur und durch Gewerkschaften bei tarifwidrigem Arbeitgeberverhalten zu untersuchen. Die so genannte Burda-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts stellt einen Wendepunkt innerhalb der Entwicklung gewerkschaftlichen Rechtsschutzes dar. Nach langem Zoegern billigte das Bundesarbeitsgericht den Gewerkschaften einen Unterlassungsanspruch aus Art. 9 Abs. 3 GG i.V.m. 1004 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 1 BGB zu. Die Aufnahme der Entscheidung war, wie nicht zu erwarten, uneinheitlich. Die Arbeit befasst sich mit den wichtigsten Fragen, die mit der Anerkennung des Anspruchs verbunden sind. Ausgehend von der franzoesischen Rechtslage wird im Anschluss an den deutschen Teil ermittelt, ob den (Verbands-)Klagerechten franzoesischer Gewerkschaften und der dort vorhandenen Arbeitsinspektion Vorbildfunktion fur das deutsche Recht zukommen kann.