Warum Staatsaufsicht? Obwohl die Tatigkeiten der verschiedenen Aufsichtsbehoerden weite Bereiche der Wirtschaft der Bundesrepublik beeinflussen und durch Aufsichtsmassnahmen moeg- licherweise mehr wirtschaftliche Transaktionen geregelt werden als durch direkte staatliche Eingriffe, spielt das Thema 'Wirtschaftsaufsicht' im Gegensatz zur inner- staatlichen Aufsicht (Dienst- und Fachaufsicht) auch in der Fachliteratur kaum eine Rolle. Einige verwaltungswissenschaftliche bzw. verwaltungsrechtliche Werke gehen auf die Wirtschaftsaufsicht (im Gegensatz zur Dienst- oder Fachaufsicht) gar nicht bzw. nicht gesondert ein (Ellwein 1983; Thieme 1984), andere beleuchten nur Einzelaspekte wie die Aufsicht uber oeffentliche bzw. gemischtwirtschaftliche Unternehmungen (Forsthoff 1973:514 bzw. 519) oder die Aufsicht uber oeffentlich- rechtliche Koerperschaften (Maurer 1983:464). Der Begriff der 'Aufsicht' war noch lange Zeit nach der Veroeffentlichung detail- lierter Arbeiten uber einzelne Felder staatlicher Aufsicht (etwa auf dem Versiche- rungs- oder Bankensektor) voellig ungeklart und kaum abgegrenzt gegenuber ande- ren staatlichen Aktivitaten. Ein grosser Teil dieser Arbeiten erschien, ohne einen naheren Bezug zum Oberthema 'Aufsicht' herzustellen (vgl. Moldenhauer (1903); Golodetz (1905); Schulze (1912); Kaufmann (1927)). Noch in den dreissiger Jahren stellte Breit (1937:99) fest: "Die Wissenschaft hat sich bislang mit dem Aufsichtsbegriff fast gar nicht be- schaftigt. Lediglich in Zusammenhang mit dem von Kommentaren und syste- matischen Werken jeweils behandelten Aufsichtsgebiet hat man sich an den Begriff herangewagt, ohne freilich auf eine klare Bestimmung viel Wert zu legen. " In groesseren Zusammenhang wurde das Thema 'Staatsaufsicht' in Deutschland zum ersten Mal 1963 auf einer Tagung der Vereinigung Deutscher Staatsrechtslehrer aufgegriffen (vgl. Bullinger 1965).