Mit dem Vertrag von Maastricht wird die primarrechtliche Grundlage fur die Errichtung eines Europaischen Systems von Zentralbanken (ESZB) geschaffen. Der Aufbau des ESZB und die Ubertragung nationaler Hoheitsrechte auf die Europaische Zentralbank fuhren zum vorlaufigen Hohepunkt monetarer Integration in Europa. Die institutionellen und materiell-rechtlichen Regelungen wirken pragend fur die kunftige Wirtschafts- und Wahrungsverfassung der Gemeinschaft. Der vorausgehende Prozess ist durch eine stetige Intensivierung der Beziehungen in der Wirtschafts- und Wahrungspolitik der Mitgliedstaaten sowie eine zunehmend institutionalisierte Zusammenarbeit der nationalen Zentralbanken gekennzeichnet. Unter Darstellung und kritischer Wurdigung dieses Integrationsprozesses wird die Stellung der Europaischen Zentralbank und der nationalen Zentralbanken nach dem Vertrag von Maastricht untersucht."