Wissenschaftliches Wissen und Recht sind fundamentale, alles durchdringende gesellschaftliche Tatbestande. Die historischen Bemerkungen stellen die Frage nach dem Recht in bestimmten Grenzen, namlich als Frage nach der Theorieentwicklung der Gesetzgebung. Der wissenschaftskritische Kommentar bemuht sich um eine Koppelung der aktuellen Ergebnisse von Wissenschaftstheorie und Wissenschaftsgeschichte. Dabei bilden Gesetzgebung, Vernunft und Wissen die Facetten ein und desselben Problems, das aus verschiedenen Perspektiven behandelt wird. Die Verknupfung von erkenntnistheoretischen, soziologisch-anthropologischen und ethischen Elementen versucht zu zeigen, dass alles Wissen in den Rechts- und Sozialwissenschaften bedingt ist, dass dem Wissen erkennbare soziale Grenzen gesetzt sind und dass die Erhaltung und Schaffung von Verhaltnissen, die mannigfaltige wissenschaftliche Perspektiven zulassen, wunschenswert ist."