Die Einmann-Personengesellschaft - Ein Interdisziplinaerer Ansatz
Scheiden aus einer Personengesellschaft die Gesellschafter bis auf einen aus, dann erlischt die Gesellschaft. Dieses uberkommene Dogma der Gesellschaftsrechtswissenschaft ist bis vor kurzem nicht grundsatzlich in Frage gestellt worden. Jungere gesellschaftsrechtliche Entwicklungen legen es nahe, zu uberdenken, ob die Einmannstruktur bei der Personengesellschaft zugunsten der Mehrpersonenstruktur vielleicht nur vernachlassigt, de lege lata nicht aber unmoglich ist."