Arbeitsgerichtsbarkeit Und Arbeitsgerichtsverband Im Kaiserreich Und in Der Weimarer Republik
Die Arbeit zeichnet die Anfange der modernen Arbeitsgerichtsbarkeit nach. Ausgangspunkt sind die kommunalen Einrichtungen des Kaiserreichs mit den Gewerbe- und Kaufmannsgerichten. Anschliessend werden die erweiterten Arbeitsgerichte bis zu den als Landesbehorden organisierten Arbeitsgerichten der Weimarer Republik behandelt. Hierbei werden die Ziele der Befurworter und Gegner der Arbeitsgerichtsbarkeit aufgezeigt und der gesellschaftliche Hintergrund erhellt. Am Beispiel des Arbeitsgerichtsverbandes und der Manner, die ihn verkorperten, wird aufgezeigt, wie einzelne Personen sich fur die Belange der Arbeitnehmer und damit nach ihrem Verstandnis fur die Belange des Staatswesens eingesetzt haben."