Der Wertpapierhandelsrechtliche Und Uebernahmerechtliche Zurechnungstatbestand Des «Acting in Concert»
Der Tatbestand des sogenannten acting in concert ( 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG, 30 Abs. 2 Satz 1 WpUEG) hat die ubernahmerechtliche Praxis seit seiner Einfuhrung vor erhebliche Probleme gestellt. Die Frage nach seiner richtigen Auslegung ist eine der umstrittensten im Kapitalmarktrecht, und sie hat erhebliche praktische Auswirkungen. Die Arbeit untersucht den Tatbestand umfassend und bezieht alle auslegungsrelevanten Gesichtspunkte mit ein.