Die Wiederaufnahme Von Verfahren Zu Ungunsten Des Angeklagten
Fragen zur Wiederaufnahme des Verfahrens werden zumeist nur aus der Sicht des unschuldig Verurteilten erortert. Ziel dieser Arbeit ist es, die weniger beachtete Wiederaufnahme zum Nachteil des falschlicherweise Freigesprochenen oder des zu mild Verurteilten einer naheren Untersuchung zu unterziehen. Die Arbeit bezieht die rechtsphilosophische Diskussion nach dem richtigen Prozessziel ein, wendet sich aber auch praktischen Anwendungs- und Auslegungsproblemen des geltenden Rechts zu. Gegenstand der Prufung sind daruber hinaus die gesetzgeberischen Reformmoglichkeiten. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass die Wiederaufnahme zu Ungunsten des Angeklagten nicht abgeschafft, wohl aber in einem Teilbereich, namlich 362 Nr. 4 StPO, von Fallen relativ einfacher Kriminalitat befreit werden sollten."