Kulturelle Diversifizierung ist ein Kennzeichen moderner Gesellschaften. Wie das öffentliche Recht auf die damit verbundenen Herausforderungen für das Thema 'Religion' reagieren soll, ist derzeit Gegenstand einer lebhaften wissenschaftlichen Debatte, die unter den Stichworten 'Staatskirchenrecht' und 'Religionsverfassungsrecht' geführt wird. Während ersterer vornehmlich am institutionellen Verhältnis zwischen Staat und verfassten Religionsgemeinschaften orientiert ist, versucht letzterer die gemeinschaftsbezogenen Aspekte von Religion auch über das Grundrecht der Religionsfreiheit zu sichern. Dieser Band dokumentiert die Kontroverse zwischen Vertretern dieser beiden Ansätze. Dabei werden unterschiedliche dogmatische Konzeptionen bei der Zuordnung von Religion und öffentlicher Gewalt herausgearbeitet. Im Zentrum stehen vor allem drei Fragenkreise: Erstens: Wird Religion durch das Grundgesetz im letzten vom Individuum her und damit grundrechtlich in den Blick genommen oder stehen gleichbedeutend daneben besondere institutionelle Arrangements mit eigener Sachlogik? Zweitens: Welchen Raum lässt die religiös-weltanschauliche Neutralität des Staates unter Bedingungen religiöser Pluralität für Differenzierungen zwischen Religionen? Verlangt sie nicht Parität in Form religiöser Nichtdiskriminierung sowie umfassender und effektiver Gleichbehandlung? Genügt der rechtliche Status quo diesen Anforderungen? Und schließlich: Stellt das Christentum eine besondere verfassungskulturelle Voraussetzung für den säkularen, freiheitlichen Verfassungsstaat dar? Bezieht das Staatskirchenrecht hieraus eine besondere Legitimität? Wenn dem so ist: in welchem Maße vermögen nichtchristliche Religionen sozialproduktive Kräfte in einer modernen Gesellschaft zu entfalten?