Die Voelkerrechtliche Stellung Des Memelgebietes
Uber die Rechtslage des Deutschen Reiches nach dem Zweiten Weltkrieg innerhalb der Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist inzwischen eine nahezu unuberschaubare Anzahl an wissenschaftlichen Arbeiten erschienen. Dies gilt nicht fur die Gebiete, die das Deutsche Reich nach dem 31. Dezember 1937 bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges erworben hat. Bei diesen Gebieten handelt es sich um Osterreich im Jahre 1938, um die sudetendeutschen Gebiete, das sogenannte Protektorat Bohmen und Mahren, das Memelgebiet und Danzig, samtlich im Jahre 1939.
Aufgabe der vorliegenden Arbeit soll es sein, die volkerrechtliche Stellung des schon nahezu vergessenen Memelgebietes darzulegen."