Das gewerbsmassige Uberlassen von Arbeitskraften ist seit 1972 gesetzlich im Arbeitnehmeruberlassungsgesetz (AUG) geregelt. Die Zahl der legalen, d.h. nach dem AUG konzessionierten Verleihunternehmen hat sich seitdem vervielfaltigt. Neben der gesetzlich zulassigen Arbeitnehmeruberlassung hat sich im Schatten des AUG ein nicht mehr uberschaubarer grauer Markt mit illegal tatigen Verleihern herausgebildet. Die vorliegende rechtstatsachliche Untersuchung zeigt auf, dass die illegale Arbeitnehmeruberlassung deshalb moglich ist, weil geeignete Regelungsmechanismen und verwaltungsmassige Voraussetzungen zur Verhinderung von Verstossen gegen das AUG fehlen. Nach einer allgemeinen Einfuhrung in die Thematik folgt eine ausfuhrliche Auseinandersetzung mit der praktisch besonders relevanten Werksvertragsproblematik. In diesem Zusammenhang wird verdeutlicht, welche Anwendungsschwierigkeiten die rechtlich scheinbar eindeutige Abgrenzung der Arbeitnehmeruberlassung gegenuber anderen rechtlichen Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes bereitet. Dem folgt eine detaillierte Darstellung der Regelungen sowie institutionellen Vorkehrungen und Verfahren zur Bekampfung der illegalen Beschaftigung. Eine Untersuchung der Handlungsmoglichkeiten der Betriebsrate, illegaler Arbeitnehmeruberlassung entgegenzuwirken, bildet den Abschluss der Arbeit."