Die Dienstgemeinschaft Im Arbeitsrecht Der Evangelischen Kirche - Zur Legitimitaetsproblematik Eines Rechtsbegriffs
Bei der Dienstgemeinschaft handelt es sich insbesondere in Zusammenhang mit der besonderen Loyalitatspflicht im kirchlichen Dienst um einen zentralen Begriff des kirchlichen Arbeitsrechts. Ziel dieser interdisziplinaren Studie ist es, einen Beitrag zur Erhellung des problematischen Verhaltnisses von theologischem Dienstbegriff und juristischen Dienstverhaltnissen zu leisten. Die kritische Auseinandersetzung mit der Dienstgemeinschaft fuhrt zu dem Ergebnis, dass der theologisch gepragte Begriff der christlichen Dienstgemeinschaft nicht geeignet ist, auf die arbeitsrechtliche Ebene ubertragen zu werden. Die Dienstgemeinschaft als Rechtsbegriff sieht sich dabei doppelt in Frage gestellt: zum einen durch einen immer noch nicht erzielten Konsens uber ihren Begriffsinhalt, zum anderen durch den nicht eingelosten Anspruch auf theologische Legitimitat."