Der Faktor Mensch Im Gentechnikrecht - Eine Untersuchung Zu Den Grenzen Probabilistisch Gepraegter Rechtsbegriffe Im Umweltrecht
Der Risikofaktor Mensch hat technische Faktoren in den letzten beiden Jahrzehnten als Hauptrisikoquelle abgelost. Die Schadensursachen beim Umgang mit komplexen Technologien reichen dabei vom individuellen menschlichen Versagen bis hin zu wissenschaftlichen Kenntnisdefiziten. Mit den traditionellen prognosegestutzten Rechtsbegriffen der Gefahrenabwehr und Vorsorge sind durch menschliches Fehlverhalten uberraschend auftretende Schadensverlaufe kaum zu erfassen. Anhand des Gentechnikrechts werden die Probleme des sicherheitsrechtlichen Instrumentariums beschrieben und versucht, Losungsmoglichkeiten zu entwickeln."