Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, einseitig bedruckt, Note: 10 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, 23 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach derzeitigem Recht müssen deutsche Steuerpflichtige, für die eine Buchführungspflicht besteht, ihre Bücher und sonstige erforderliche Aufzeichnungen nach § 146 Abs. 2 S. 1 AO im Geltungsbereich der AO führen und aufbewahren. Dies soll den Finanzbehörden den jederzeitigen Zugang zu den Büchern und Aufzeichnungen ermöglichen.
Werden die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt und aufbewahrt, so hat die Finanzbehörde seit 01.01.2002 das Recht, nach § 147 Abs. 6 AO auf die gespeicherten Daten und auf das Datenverarbeitungssystem im Rahmen einer Außenprüfung zuzugreifen, sog. elektronische Außenprüfung.
Mittlerweile ist Deutschland jedoch das einzige verbliebene Land der Welt, das das Führen und die Aufbewahrung von Büchern im Sitzstaat des Unternehmens verlangt. Der Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2009 sieht nunmehr eine Verlagerung der Buchführung ins Ausland unter bestimmten Voraussetzungen vor. Dies soll nach der Gesetzesbegründung dem Interesse der Wirtschaft nach Zulassung der Verlagerung Rechnung tragen und eine deutliche Entlastung von Bürokratiekosten bewirken.
Die vorliegende Arbeit stellt die Rahmenbedingungen des geltenden Rechts der elektronischen Außenprüfung nach § 147 Abs. 6 AO dar, seine Fortentwicklung durch den Regierungsentwurf sowie die daran vom Bundesrat geübte Kritik. Ob die geplante Gesetzesänderung den von ihr angestrebten Zweck erreichen wird, soll anhand einer fundierten Auseinandersetzung mit der Thematik untersucht werden.