Errichtung Und Taetigkeit Von Stiftungen Nach Polnischem Recht
Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsdisziplinen ist das polnische Stiftungsrecht samt seiner langen Tradition von der deutschsprachigen Rechtswissenschaft weitgehend - zu Unrecht - noch unberucksichtigt. Das Stiftungswesen Polens kann namlich auf eine abwechslungsreiche Geschichte zuruckblicken, das neben seiner Blute auch tragische Momente hatte, vielfach mit Verbindungen zur deutschen Stiftungstradition. Das geltende Stiftungsrecht wird im Wesentlichen durch das Stiftungsgesetz von 1984 bestimmt. Die polnische Stiftung ist danach ein selbstandiges Rechtssubjekt des Privatrechts und der deutschen Stiftung des BGB ahnlich. Dennoch verfugt sie uber eigene Besonderheiten, etwa die unbedingt gemeinnutzige Zweckausrichtung oder die Registereintragung als Entstehungsvoraussetzung.