Das Bayerische Gesetz Zum Schutz Des Eigentums an Erzeugnissen Der Literatur Und Kunst Gegen Nachdruck Vom 15.04.1840 - Vorgesch
In der ersten Halfte des 19. Jahrhunderts gab es in den deutschen Bundesstaaten Bestrebungen, den Buchernachdruck durch ein Gesetz zu verbieten, um so das "geistige Eigentum" zu schutzen. Wegen der Zerstrittenheit der einzelnen Bundesstaaten war es zunachst nicht moeglich, im deutschsprachigen Raum ein allgemein gultiges Gesetz zu schaffen. Das Koenigreich Preussen verabschiedete 1837 ein entsprechendes Gesetz "zum Schutz des Eigenthums an Werken der Wissenschaft und Kunst". Beeinflusst von dieser Massnahme wurde 1840 in Bayern ein ahnliches Gesetz beraten und beschlossen. Die Arbeit untersucht eines der ersten deutschen Gesetze zum Schutz vor dem Nachdruck. Dargestellt wird die Vorgeschichte und das Zustandekommen des Bayerischen Gesetzes von 1840. Untersucht wurden dabei zahlreiche Originalquellen im Bayerischen Hauptstaatsarchiv sowie Parlamentsprotokolle.