Zur Bekampfung internationaler Korruption wird zunehmend ein globaler Ansatz verfolgt. Diese Entwicklung wird durch die Vielzahl der zur Korruptionsbekampfung abgeschlossenen UEbereinkommen deutlich. Bei der Umsetzung dieser vorrangig auf Kriminalisierung abzielenden UEbereinkommen treten die BRD, die USA und das UK als besonders eifrige Akteure auf. Gleichzeitig besteht fur das verfolgte Individuum kein Schutz vor Mehrfachverfolgung und -bestrafung, da ein umfassend geltendes transnationales ne bis in idem gegenwartig nicht existiert. Diese Rechtslage entspricht nicht der auf transnationaler Ebene bestehenden Interessenlage. Bereits vorhandene Loesungsvorschlage koennen diesen Interessenkonflikt im Bereich des internationalen Korruptionsstrafrechts nicht zufriedenstellend aufloesen. In dieser Arbeit wird daher ein eigenes Loesungsmodell entwickelt, welches insbesondere an Anforderungen gemessen wird, die im Rahmen der Diskussion bereits vorhandener Loesungsmoeglichkeiten aufgestellt werden.