Rechtliche Zulaessigkeit Sogenannter Dna-Massentests Zur Ermittlung Des Taeters Einer Straftat
Die DNA-Analyse als Instrument zur Aufklarung von Straftaten stand in den vergangenen Jahren mehrfach im Mittelpunkt der juristischen Diskussion. Als besonders Erfolg versprechendes Instrument nicht nur zur Aufklarung schwerster Straftaten erscheint vielen der sogenannte Massentest, bei dem ein zahlenmassig grundsatzlich unumgrenzter Personenkreis zur Abgabe analysefahigen Koerpermaterials veranlasst wird. Angesichts des Umstandes, dass die Teilnahme auf vermeintlich freiwilliger Basis erfolgt, geraten die Burgerrechte der potenziellen Adressaten einer derartigen Anfrage der Polizei zunehmend in den Hintergrund. Die Abhandlung geht der Frage nach, ob derartige Untersuchungseingriffe tatsachlich ohne weitere gesetzliche Ermachtigungsgrundlage zulassig sind, und wie eine solche gegebenenfalls aussehen koennte.