Hat der Geschädigte bei Beschädigung einer Sache über die Reparaturkosten hinaus einen Anspruch, weil er die Sache über einen bestimmten Zeitraum nicht nutzen konnte? Eine dogmatische Herleitung des Anspruchs auf Schadensersatz wie auch seiner Grenzen fehlt bisher. Es bleibt insbesondere ungeklärt, worin der konkrete schadensersatzrechtlich relevante Nachteil liegt: ob im Verlust der Nutzungsmöglichkeit als solcher oder aber im Entgang konkreter Gebrauchsvorteile.Susanne Würthwein legt die Kernfrage einer solchen Ersatzpflicht dar. Welche rechtliche Bedeutung kommt der Dispositionsfreiheit über eine Sache in unserer Rechtsordnung zu? Ausgehend vom Eigentum, den Nutzungsrechten und den Nutzungen wird anhand von Rückabwicklungs- und Haftungsregeln dargelegt, daß unsere Rechtsordnung ihre Rechtsfolgen nicht an die Dispositionsfreiheit, sondern vielmehr an ihre konkrete Ausübung, nämlich die Ziehung von Vorteilen, knüpft.Diese Erkenntnis ist Ausgangspunkt für eine umfassende dogmatische schadensersatzrechtliche Analyse unter Einbeziehung der rechtsgeschichtlichen Entwicklung. Die Autorin geht vom konkreten realen Schaden aus und legt die zum Teil verdeckten fundamentalen Wertungsentscheidungen unseres Schadensersatzsystems offen. Von grundlegender Bedeutung sind dabei die strukturellen Unterschiede zwischen dem Verlust bestehender Güter und der Einwirkung auf die zukünftige Entwicklung, den Entgang von Vorteilen. Unter Beachtung der besonderen zukunftsbezogenen Wirkungen des Nutzungsausfalls entwickelt Susanne Würthwein sowohl für die Frage eines Vermögensschadensersatzes als auch der eines Kostenersatzes bei der Anmietung einer Ersatzsache zur Schadensabwendung eine wertungsgerechte dogmatische Lösung.