Der Gesetzgeber gewahrt bei der Aufstellung von Konzernabschlussen eine Vielzahl von Wahlrechten. Gleichzeitig muss aber nach 297 Abs. 2 HGB die Zielsetzung des konsolidierten Abschlusses sein, ein den tatsachlichen Verhaltnissen entsprechendes Bild der Vermogens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln. Wahlrechte konnen auf diese Zielsetzung erheblichen Einfluss nehmen. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es zu klaren, wie die Ausubung von Konsolidierungswahlrechten unter der Generalnorm des "true and fair view" im handelsrechtlichen Konzernabschluss erfolgen sollte. Als Grundlage der Untersuchung dienen hierbei bestimmte Konsolidierungsgrundsatze, die mit dem Zweck des Konzernabschlusses in Einklang stehen und auf der Basis des HGB abgeleitet werden. Darauf aufbauend werden die bestehenden Konsolidierungswahlrechte kritisch untersucht und Grundsatze fur ihre Ausubung im Konzernabschluss abgeleitet."