Die Arbeit geht von der Frage aus, inwieweit die Verfassungsgerichte der Lander zur Kontrolle der fachgerichtlichen Anwendung von Bundesrecht berufen sind. Nach kritischer Betrachtung der Rechtsprechung beschaftigt sich die Untersuchung mit der grundsatzlichen Abgrenzung der Prufungszustandigkeiten von Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit. Der Verfasser entwickelt die These, dass die bisher angenommene Beschrankung der Landesverfassungsgerichte ausschliesslich auf ihr jeweiliges Landesverfassungsrecht nicht zwingend durch Bundesrecht vorgegeben sei. Es musse vielmehr nur gewahrleistet sein, dass das Bundesverfassungsgericht seine vorrangige Entscheidungszustandigkeit fur die Auslegung des Grundgesetzes abschliessend zur Geltung bringen koenne. Auf der Grundlage dieses Ansatzes versucht die Arbeit die Bedingungen zu benennen, unter denen ein Landesverfassungsgericht den Beschwerdefuhrer mit der Behauptung hoeren kann, er sei in einem seiner Bundesgrundrechte verletzt.