Die besondere Anfechtung in der Insolvenz
Das Anfechtungsrecht in der Insolvenz hat die Aufgabe, den Bestand des den Glaubigern haftenden Vermoegens wieder herzustellen, indem Vermoegensverschiebungen ruckgangig gemacht werden, die vor der Verfahrenseroeffnung zum Nachteil der Glaubiger vorgenommen wurden.
Gegenstand dieser Arbeit ist eine vollstandige Darstellung der Regelungen zur besonderen Anfechtung in der Insolvenz. Dies geschieht vor dem Hintergrund der besonderen Konkursanfechtung sowie der Ziele der Insolvenzrechtsreform. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei einerseits auf die Darstellung und Loesung von Problemen der Rechtsanwendung, andererseits auf die Herausarbeitung der besonderen Systematik des Regelungswerkes gelegt.
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