Die Pflicht Der Eu-Partner Zur Koordinierung in Internationalen Organisationen Und Auf Internationalen Konferenzen (Art. 19 Euv)
Die fortschreitende Globalisierung bedingt eine zunehmende Verlagerung weltpolitischer Entscheidungen auf multilaterale Institutionen, allen voran die Vereinten Nationen. Mit Art. 19 EUV fordert die EU in der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP) ein koharentes Vorgehen der EU-Partner in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen, um den neuen Herausforderungen wirksam begegnen, die politische Identitat starken und an Profil gewinnen zu koennen. Die Arbeit untersucht und kommentiert die auferlegten Koordinierungspflichten sowie die Praxis ihrer Umsetzung in den Vereinten Nationen. Dabei findet die Beteiligung assoziierter Lander vor der EU-Osterweiterung ebenso Berucksichtigung wie die Entwicklung der mitgliedstaatlichen Koordinierung im gescheiterten Verfassungsvertrag und im Vertrag von Lissabon.