Die Rechtsstellung Des Vaters Zu Seinem Ungeborenen Kind Unter Geltung Einer Fristenregelung
Der "Vater" spielt in der rechtswissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Abtreibungsproblematik kaum eine Rolle. Entweder wird einseitig auf das Verhaltnis zwischen Staat und Schwangerer abgestellt, die Frau gar als Objekt eines von Mannern erdachten Abtreibungsstrafrechts gesehen. Oder aber der Schwangerschaftskonflikt wird - nicht weniger einseitig - ausschliesslich als solcher zwischen der Mutter und ihrem ungeborenen Kind gedeutet. Die Rechte des Vaters, aber auch seine Verantwortung bleiben unberucksichtigt. Die verfassungsrechtliche Untersuchung beschaftigt sich mit der Frage, ob der Vater trotz der nunmehr geltenden Fristenregelung die Moglichkeit hat, eine nicht-indizierte Abtreibung durch das Vormundschaftsgericht untersagen zu lassen."