Die Geltendmachung Auslaendischer Oeffentlichrechtlicher Ansprueche Im Inland
Nach herrschender Meinung wird die Geltendmachung auslandischer offentlichrechtlicher Anspruche im Inland ausgeschlossen. Die Entwicklung dieses Grundsatzes, seine konkrete Auspragung und die Qualifikation einzelner Anspruche in verschiedenen Landern werden dargestellt, und es wird versucht, daraus eine stichhaltige rechtliche Begrundung zu gewinnen. Das Grundproblem liegt im Verhaltnis verschiedener Staaten zueinander. Wahrungsschmuggel, illegalausgefuhrte Kunstschatze und die Veroffentlichung von Staatsgeheimnissen: allein das Fallmaterial zeigt bereits, dass die Frage, ob offentlichrechtliche Anspruche im Ausland geltend gemacht werden konnen, auch eine hochpolitische ist, die auf das Verhaltnis der Staaten untereinander Auswirkungen haben kann."