Armin von Bogdandy formuliert eine Konzeption der Rechtsetzung, die die Rechtsregime der deutschen Rechtssatzformen im Vergleich mit der Rechtslage in vier anderen europäischen Staaten unter Einbeziehung politikwissenschaftlicher und philosophischer Erkenntnisse neu entfaltet. Er zeigt, daß das Rechtsregime der Rechtsetzung treffender formuliert werden kann, wenn drei Eckpunkte der herkömmlichen Dogmatik aufgegeben und durch drei neue ersetzt werden. Dazu gehört erstens, daß die politische Gestaltung der Rechtsordnung nicht vom Parlament, sondern von der Regierung aus zu verstehen ist. Außerdem kann zweitens das Recht der Rechtsetzung nicht in der Zweiteilung Gesetz - Verordnung entworfen werden, sondern muß als ein System unterschiedlich aufwendiger Regime betrachtet werden, die aufeinander arbeitsteilig abgestimmt sind. Und drittens muß Rechtsetzung nicht allein als ein einseitiger Hoheitsakt, sondern auch als ein Ergebnis umfänglicher kooperativer Prozesse unter Einbeziehung einer Vielzahl von Beteiligten konzipiert werden.Armin von Bogdandy zeigt, wie in dieser Konzeption die verfassungsrechtlichen Partizipations-, Schutz- und Bewirkungsaufträge besser als im traditionellen Modell realisiert werden können.