Vorsatz ALS Aneignung Der Unrechtskonstituierenden Merkmale
Der Vorsatzbegriff spielt in der forensischen Praxis eine zentrale Rolle. Lange Zeit war allgemein anerkannt, dass sich der Vorsatzbegriff aus Wissen und Wollen zusammensetzt. In letzter Zeit wird zunehmend bestritten, dass dem Vorsatzbegriff auch ein voluntatives Element zugeordnet ist. In der Arbeit wird die Unverzichtbarkeit der Wollensseite des Vorsatzes begrundet. Ein Vorsatzbegriff, der auf ein voluntatives Element verzichtet, fuhrt zu einer abstrakten Beurteilung von Individuen, die objektiv eine Straftat verwirklicht haben."