Steuerhinterziehung Durch Unterlassen
Die Arbeit untersucht die Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung durch Unterlassen nach 370 I Nr. 2 AO und nach 370 I Nr. 1 AO i.V.m. 13 StGB. Zentralpunkt ist die Garantenstellungsproblematik. Zur Einordnung der Garantenstellung nach den Steuergesetzen wird das System der Uberwacher- und Hutergaranten um eine dritte Garantenstellung erweitert. Auf dieser Grundlage lasst sich die Straflosigkeit z.B. bei behordlichen Irrtumern oder bei Vorauszahlungserhohungen begrunden. Aus der Einzelfallanalyse ist vor allem 153 AO zu erwahnen, der entgegen einer weit verbreiteten Ansicht nicht nur Falle der Ingerenz enthalt. Weiter zeigt sich u.a., dass eine Berichtigunspflicht fur Steuerberater in den meisten Fallen weder aus Ingerenz, noch aus Ubernahme oder kraft einer Berufsgarantenstellung besteht."