Nach einem knappen Jahrzehnt legislatorischer Vorarbeiten und auf dem Hintergrund von Anregungen der EG-Kommission aus den Jahren 1994 und 1998 hat der italienische Gesetzgeber mit dem Gesetz Nr. 55 vom 14.2.2006 das neue Rechtsinstitut des Familienvertrages (patto di famiglia) in das italienische Zivilgesetzbuch aufgenommen. Zweck dieser Neuregelung ist es, die Unternehmensnachfolge (passaggio generazionale dell'azienda) - insbesondere in mittelstandisch gepragten Unternehmen - zu erleichtern, und bislang bestehende Gefahrdungen der Unternehmenskontinuitat durch das Erbrecht, insbesondere die Ausgestaltung des Pflichtteilsrechts, auszuschalten. Damit ist das neue Rechtsinstitut auch fur die zahlreichen in Deutschland unternehmerisch tatigen italienischen Staatsangehoerigen von Interesse, ferner - wegen 2369 BGB - fur deutsche Nachlassgerichte und Rechtsberater. Die Verfasserin stellt dar, inwieweit sich durch die Einfuhrung des patto di famiglia im Vergleich zu den bisherigen Instrumenten zur Vorwegnahme der Erbfolge neue Gestaltungsmoeglichkeiten im italienischen Unternehmenserbrecht eroeffnen und ob und inwieweit im deutschen Recht ein Bedurfnis fur eine dem Familienvertrag entsprechende Regelung besteht.