Die Kooperationsverpflichtung der Union und der Mitgliedstaaten bei gemischten Vertragen stellt einen grauen Fleck auf der Landkarte der Aussenbeziehungen der EU dar. Gemischte Vertrage, d.h. Vertrage mit dritten Staaten, an denen neben der Union auch die Mitgliedstaaten beteiligt sind, sind in der EU-Aussenpolitik weit verbreitet. Die Arbeit durchleuchtet die Kooperationsverpflichtung und verankert sie als eigenstandige primarrechtliche Verpflichtung. Ebenso wird deren Inhalt bei Aushandlung, Abschluss und Durchfuhrung gemischter Vertrage konkretisiert. Der Verfasser erlautert die in der Praxis wichtigen, von der Literatur bisher kaum gesehenen Auswirkungen der Kooperationsverpflichtung auf eigenstandige Vertrage der Mitgliedstaaten, die EU-Kompetenzen beruhren. Dabei stellt er die Praxis der deutschen und oesterreichischen Bundesregierung dar. Die gewonnenen Erkenntnisse fliessen in einen Vorschlag fur einen Artikel im AEUV zur Regelung der gemischten Vertrage.