Das Seearbeitsrecht Im Hamburger Stadtrecht Von 1301 Bis 1603
Diese Quellenstudie untersucht das hamburgische Seerecht auf seinen arbeitsrechtlichen Inhalt und Ursprung. Dargestellt werden in zeitlicher Reihenfolge die Unterschiede der hamburgischen zur lubischen, niederlandischen und hansischen Seerechtsgestaltung sowie deren Gemeinsamkeiten. Die Arbeit zeigt auf, wie sich der allmahliche Wandel in der Rechtsstellung des Seemanns vom unabhangigen Mitgesellschafter zum abhangigen Arbeitnehmer nach Hamburger Recht in dem Zeitraum von 1301 bis 1603 vollzogen hat. In die Betrachtungen werden ausser rechtlichen Aspekten sowie deren hamburgischen Besonderheiten zur Abrundung des Entwicklungsbildes im Seerecht auch wirtschaftliche, soziale und technische Veranderungen in der Seehandelsschiffahrt mit einbezogen."