Diese Arbeit untersucht die haftungsbegrundende und die haftungsbegrenzende Funktion des Tatbestandsmerkmals der Rechtswidrigkeit im Staatshaftungsrecht, vor allem dessen Bedeutung fur verschuldensunabhangige Tatbestande. Dabei geht der Autor wegen der strukturellen Parallelitat zunachst auf die unerlaubte Handlung des Zivilrechts ein und legt die Bedeutung der Rechtswidrigkeit unter besonderer Berucksichtigung der unterschiedlichen Lehren vom Erfolgsunrecht und vom Handlungsunrecht dar. Weiter wird analysiert, welche Vorgaben von Verfassungs wegen bei staatlicher Unrechtshaftung zu beachten sind und erlautert die Bedeutung des Tatbestandsmerkmals der Rechtswidrigkeit bei den bedeutsamsten nationalen und europarechtlichen Tatbestanden der staatlichen Unrechtshaftung. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse nimmt der Autor eine Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Rechtswidrigkeit im verschuldensunabhangigen Tatbestand des 1 Abs. 1 Bbg. StHG vor.