Die Beteiligungsrechte Der Personalvertretung Bei Der Einstellung Und Kuendigung Von Wissenschaftlichen Mitarbeitern an Universi
Der Umfang der Beteiligungsrechte der Personalvertretung bei der Einstellung und Kundigung von wissenschaftlichen Mitarbeitern an Universitaten steht in engem Zusammenhang mit der Wissenschaftsfreiheit, insbesondere der des Professors, Art. 5 Abs. 3 GG verlangt daher Tendenzschutz. Soweit die Personalvertretungsgesetze eine Beteiligung der Personalvertretung regeln, die uber eine Anhoerung zu tendenzfreien Grunden hinausgeht, stellt diese einen ungerechtfertigten Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit dar. Der Gesetzgeber ist hier zu einer Neuregelung aufgerufen.