Das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion erscheint als ein unumstößliches Rechtsprinzip. Gleichwohl wird gegenwärtig vor allem im Arbeitsrecht darüber nachgedacht, ob es hiervon Ausnahmen geben soll. Katharina Uffmann stellt die Frage nach der Überzeugungskraft des Verbotsdogmas für das gesamte Zivilrecht. Sie zeigt auf, dass das mit Präventions- und Transparenzerwägungen bloß vordergründig bestechend fundierte Dogma häufig zu keinen sachgerechten Ergebnissen führt und dass mit den Argumentationsfiguren des blue-pencil-tests und der ergänzenden Vertragsauslegung dessen Konsequenzen erheblich abgemildert werden. Als Ursache der Reduktionsfeindlichkeit macht die Autorin unzutreffende begriffliche und methodische Vorverständnisse aus. Sie plädiert daher für die Aufgabe des Verbotsdogmas und rechtfertigt eine richterliche, auf einen angemessenen Interessenausgleich abzielende Ersatzregelbildung mit der Befugnis der Gerichte zur Rechtsfortbildung.