Die Entwicklung der Patientenautonomie hat ihren Höhepunkt mit der Forderung,
auch rechtsgeschäftlich autorisiertes Handeln in Gesundheitsangelegenheiten
zuzulassen, erreicht. Der Mensch möchte die eigene Gestaltung seiner
persönlichen Rechtssphäre nicht mehr auf den Zeitraum beschränkt wissen, in
dem er selbst noch handlungsfähig ist, sondern auch noch darüber hinaus
seine Persönlichkeitsrechte zur Geltung bringen. Hierzu möchte er sich einer
ihm nahestehenden Person anvertrauen, die mit Eintritt seiner Handlungsunfähigkeit
seinen Wünschen und Vorstellungen entsprechend handeln soll.
Welche Möglichkeiten der Rechtsgestaltung stellt das geltende Recht zur
Verfügung, um den praktischen Bedürfnissen der privaten Gesundheitsvorsorge
gerecht zu werden und insbesondere dem Problem der Missbrauchsgefahr
durch die Vertrauensperson am besten zu begegnen? Die vorliegende
Arbeit widmet sich dieser Frage und behandelt in diesem Rahmen die
Wirksamkeitsvoraussetzungen der in Betracht kommenden Rechtsinstitute,
deren inhaltlichen Grenzen und deren Schutzmechanismen vor Missbrauchsgefahr.