Die Auslegung Des Begriffs 'Wesentliche Vertragsverletzung' in Art. 25 Cisg
Die Auslegung des CISG wirft im Hinblick auf dessen wechselvolle Entstehungsgeschichte und des Kompromisscharakters zahlreicher Vorschriften erhebliche Probleme auf. Der Autor moechte mit seiner Arbeit einen Beitrag zur einheitlichen Auslegung des Begriffs der "wesentlichen Vertragsverletzung" in Art. 25 CISG leisten. Diese Auslegungsfrage ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil das Recht zur Vertragsaufhebung nur beim Vorliegen einer wesentlichen Vertragsverletzung eingeraumt wird. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Begriff der "wesentlichen Vertragsverletzung" nur durch eine Fallgruppenbildung naher konkretisiert werden kann.