Das Grundgesetz gewährleistet den Religionsgemeinschaften das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten. Dazu zählt auch die Befugnis, Recht zu setzen und anzuwenden. Christian Traulsen untersucht, ob das eigenständige Recht von Religionsgemeinschaften rechtsstaatlichen Anforderungen genügen muss. Er beleuchtet zunächst die einschlägigen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, denen alle Religionsgemeinschaften unterworfen sind. Das Rechtsstaatsprinzip beschreibt grundlegende Elemente eines von der Verfassung vorausgesetzten Rechtsverständnisses. Hiervon ausgehend, entwickelt der Verfasser eine Methode für die Zuordnung von religiösem Selbstverständnis und säkularem Rechtsverständnis. Diese konkretisiert er am Beispiel der evangelischen Landeskirchen. Er zeigt, welche Elemente der Rechtsstaatlichkeit evangelischem Kirchenrechtsverständnis entsprechen und auch hier Verbindlichkeit beanspruchen.