Das parlamentarische System in den Hansestadten unterscheidet sich in vielfaltiger Weise von dem der Flachenlander. Pragendes Merkmal der Hansestadte ist der kollegial organisierte Senat, der sich in seiner Stellung, seinen Funktionen und seiner Organisation von den Regierungen der Flachenlander abhebt.
Anliegen dieser Schrift ist es, die insofern bestehenden verfassungsrechtlichen Besonderheiten der Hansestadte gegenuber den Flachenlandern aufzuzeigen. Daneben werden die zwischen Hamburg und Bremen bestehenden Unterschiede dargelegt.
Vor dem Hintergrund anhaltender Verfassungsreformdiskussionen in den Hansestadten geht es der vorliegenden Arbeit insbesondere auch darum, Ursachen und Systemzusammenhange der besonderen verfassungsrechtlichen Gestaltungen aufzuweisen. Die verfassungsrechtlichen Erorterungen werden durch Hinweise auf die Verfassungswirklichkeit erganzt. Dadurch wird die Bedeutung der rechtlichen Regelungen fur die Staatspraxis in den Hansestadten veranschaulicht."