Im zweiten und vierten Bande der "Schule der Pharmacie" ist auf die Prufung und Werthbestimmung der arzneilich ver- wendeten Koerper keine Rucksicht genommen worden, da die Ver- fasser von der Ansicht ausging n, dass alle dem Apotheker kauf- lich dargebotenen und deshalb eine sorgfaltige Prufung erfordern- den Arzneimittel chemischen oder pharmakognostischen Ursprungs am zweckmassigsten in einem besonderen Bande, einer Waaren- ku nd e, zusammengestellt wurden. Die Waarenkunde soll daruber Auskunft geben, wie man das betreffende Arzneimittel an seinen physikalischen und chemischen Eigenschaften er k e n ne n, wie man es von ahnlichen Koerpern (Verwechslungen oder Verfalschungen) unterscheiden, und wie man seinen Werth bestimmen kann. In dem chemischen Abschnitt sind besonders diejenigen Pra- parate in groesserer Ausfuhrlichkeit behandelt worden, welche das zur Zeit gultige Arzneibuch fur das Deutsche Reich enthalt. Um dem Lehrling das Verstandniss fur die Bestimmungen des Arznei- buches zu erleichtern, wurde thunlichst an den Text desselben an- geknupft. Von der Berucksichtigung all er augenblicklich benutzten chemischen Arzneimittel konnte in der "Waarenkunde" Abstand genommen werden, weil bereits im zweiten Bande die wichtigsten der nicht officinellen aber sonst gebrauchlichen chemischen Arznei- koerper Erwahnung gefunden haben. Im pharmakognostischen Abschnitt sind ausser denjenigen Drogen, welche das Arzneibuch als officinelle auffuhrt, auch die sonst in den Apotheken regelmassig gebrauchten berucksichtigt worden, damit dem Lehrling die Moeglichkeit an die Hand gegeben ist, die nothwendigste Auskunft uber diese ebenfalls aus seinem IV Vorwort.