Band 12 des Kommentars widmet sich dem Herzstück des Europäischen Zivilprozessrechts, der Brüssel Ia-VO (EuGVVO). Die Verordnung ist mit Wirkung zum 10.1.2015 neugefasst worden. Die Kommentierung stellt die Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage dar und greift die mit der Neufassung verbundenen Fragen auf. Sie verfolgt das Ziel, die Regelungen der VO und das auf ihrer Grundlage entstandene Richterrecht in den Kontext des deutschen Zivilprozessrechts zu integrieren, ist aber gleichzeitig darum bemüht, die Sachfragen des Europäischen Zivilprozessrechts aus einer gemeineuropäischen Perspektive zu behandeln. Die Entscheidungen des EuGH werden dabei einer kritischen Analyse unterzogen und auf ihre Folgen für das Verhalten der Parteien und ihrer Anwälte abgeklopft. Christoph Thole hat die Kommentierung der maßgeblichen Regelungen des Zuständigkeitsrechts übernommen. Gerhard Wagner kommentiert weiterhin den zentralen besonderen Gerichtsstand des Art. 7 der VO. Christian Koller erläutert die dem Anerkennungs- und Vollstreckungsrecht zugehörigen Vorschriften der VO.