Nahezu weltweit werden derzeit die Systeme der Sozialen Sicherung einer oeko- nomischen und politischen Eignungsprufung unterzogen. Dies geschieht aus hoechst unterschiedlichen Motiven. Entwicklungs- und Schwellenlander sind dabei, die im Zuge des oekonomi- schen Entwicklungsprozesses an Bedeutung verlierenden traditionellen Systeme der Risikovorsorge, die in den gewachsenen UEberlieferungen gesellschaftlicher Gruppierungen verankert sind, durch neue Mechanismen der Risikovorsorge zu ersetzen. Die Ausdifferenzierung marktwirtschaftlicher Wirtschaftssysteme auf Basis von privaten Eigentumsrechten fuhrt zum Entstehen von formalen Absiche- rungssystemen. Dabei spielt die Geldwirtschaft, durch welche sich soziale Risiken leichter quantifizieren und die Austauschmedien praziser erfassen lassen, eine wichtige Rolle. Diese Lander orientieren sich dabei teilweise an den institutionel- len Voraussetzungen der etablierten Industriestaaten. Den vormals sozialistischen Reformstaaten stellte/stellt sich im Sinne der Euk- ken'schen Theorie von der "Interdependenz der Ordnungen" die Aufgabe, eine fundamental geanderte Wirtschaftsordnung durch eine geanderte Sozialordnung abzustutzen. Soziale Sicherheit war ein wesentliches Element der Sicherung von politischer Herrschaft. Sie basierte auf der Kombination von Vollbeschaftigung und Subventionierung des Grundbedarfs. Beide Massnahmen fuhrten -die Frage der Effektivitat dieser Kombination bleibt hier unberucksichtigt -zu einer direkten Ausschaltung der Allokationsfunktion von Preisen. Mit der UEbernahme marktwirt- schaftlicher Steuerungsmechanismen musste dieses Absicherungssystem zwangs- laufig verschwinden. Die Transformationslander stehen damit - wenngleich in (sehr) unterschiedlicher Scharfe -vor einer Quadratur des Kreises: Die Notwen- digkeit einer fundamentalen Anpassung der oekonomischen Strukturen und daraus folgend ein hoher sozialer Absicherungsbedarf trifft auf rucklaufige bzw. stagnie- rende Wachstumsraten der Wirtschaft und damit auf begrenzte Fonds zur Finan- zierung dieses Absicherungsbedarfs.