Gregor Thüsing untersucht in diesem Lehrbuch das kirchliche Arbeitsrecht, die Schnittstelle zwischen Arbeitsrecht und kirchlichem Dienstrecht.Die Kirchen sind nach dem Staat der größte Arbeitgeber in Deutschland. Schon diese Feststellung zeigt, welche Bedeutung dem Arbeitsrecht auch für die Kirchen zukommt. Denen ist mit Art. 137 WRV, Art. 140 GG ein Selbstbestimmungsrecht zugewiesen, das auch auf die Beurteilung der arbeitsrechtlichen Beziehungen zu den durch sie Beschäftigten durchschlägt: kirchliche Arbeitsverhältnisse sind "eigene Angelegenheiten" i.S. des Art. 137 III 1 WRV. Damit das Kündigungsschutzrecht, das Tarifvertragsrecht oder das Betriebsverfassungsrecht ein "für alle geltendes Gesetz" ist, muss bei der Wertung, ob ein wichtiger, zur Kündigung berechtigender Grund vorliegt, ob ein Streik erlaubt ist, oder in welcher Form betriebliche Mitbestimmung möglich ist der Besonderheit eines Arbeitsverhältnisses zur Kirche Rechnung getragen werden. Diese Besonderheiten stellt Gregor Thüsing dar.