Mittelbare Beteiligung an Einer Publikumspersonengesellschaft Ueber Einen Treuhaender
Neben der unmittelbaren Beteiligung an als Personengesellschaften organisierten Publikumsgesellschaften besteht oft die Moeglichkeit, dass sich Anleger mittelbar als Treugeber uber einen Treuhandgesellschafter beteiligen. Dabei sollen die Anleger vertraglich wie Quasi-Gesellschafter gestellt werden. Der Autor untersucht in diesem Spannungsfeld die Haftung und die Auskunfts- und Informationsrechte der Treugeber. Besonderes Augenmerk legt er dabei auf die AEnderungen und Probleme, insbesondere bei der Einlagenruckgewahr, durch die Einfuhrung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Abschliessend widmet sich der Autor der Vertragsgestaltung zur Loesung der aufgeworfenen Probleme mit konkreten Regelungsvorschlagen.